Hygienekonzept 2022

Hygienekonzept der Schützengilde von 1612 des Fleckens Bardowick e.V.

 

Die im Hygienekonzept genannten Personenbezeichnungen umfassen gleichermaßen das männliche, das weibliche und das dritte Geschlecht. Lediglich aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde auf die ausdrückliche Nennung aller drei Formen verzichtet.

Zum Schutz unserer Sportler vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

Grundsätze

Dieses Hygienekonzept gilt für das Training und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte/Anlage der Schützengilde von 1612 des Fleckens Bardowick e.V. 

Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen minimiert wird. 

Durch die Steuerung anhand der aktuellen lokalen Einschätzung kann die Prävention verhältnismäßig angepasst werden.

1.       Allgemeine Hygieneregeln

·         Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (2 Meter) in allen Bereichen 

·         Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen

·         Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch) 

·         Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und Desinfizieren der Hände.

 

 

2.       Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands 

·       Anbringen von Bodenmarkierungen/ Absperrbänder/Abstandsmarkierungen vor Eingängen, an Informationspunkten und in Wartebereichen

·        Aushang Hinweisschilder auf dem Gelände    

 

 

3.       Mund-Nasen-Bedeckungen und Schnelltest

·         Sicherstellung, dass Mitarbeiter und Mitglieder FFP2 Masken tragen

·         Hinweis an Sportler, dass zum Eigenschutz eine FFP2 Maske verpflichtend ist

·         Während des Trainings darf der Schütze die Maske an seinem Schützenstand abnehmen

Vor dem Betreten der Sportstätte/Anlage hat jede Person über 14 Jahren seinen vollständigem Impfschutz  (beide Impfungen + 14 Tage ist vollständiger Impfschutz) oder die Vorlage eines Genesenennachweis zu erbringen ("2G Regel")

Eine SARS-CoV2 Testbescheinigung über einen (nicht älter als 24 Stunden) durchgeführten anerkannten Schnelltest mit negativem Ergebnis ist nicht ausreichend um sich auf der Anlage/Sportstätte aufzuhalten. 

 

 

 

4.       Handhygiene

·         Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmittel zur Handdesinfektion

·         Bereitstellung von flüssiger Seife

·         Bereitstellung von Papierhandtüchern 

 

 

5.       Verdachtsfälle Covid-19

·        Eine Teilnahme am Wettkampf- und am Trainingsbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand

·        Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Anlage/Sportstätte umgehend verlassen bzw. dürfen diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind: 

¨       Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome

¨       Gleiches gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.

·     Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne und die Aufforderung an die betroffenen Personen, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden 

 

 

6.       Organisatorisches und Hygienemaßnahmen

Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben

·       Regelmäßige Belüftung der Hallen- und Aufenthaltsräume

·       Aushang der Hygieneregeln

·       Regelmäßig und in kurzen Abständen durchzuführende Reinigung aller häufig berührten Flächen (Türklingen  und -griffe, Handläufe, Stühle, Tische)

·       Aushang Hinweisschilder 

·       Die Anlage/Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten ausgestattet.  Vor Aufnahme des Trainings werden alle Personen, die teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich.                      

·       Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Anlage/Sportstätte verwiesen

 

 

7.       Halle

·         Die maximale Personenanzahl in allen Bereichen ist abhängig von den gültigen behördlichen Vorgaben

·         Gastronomie anhand der gültigen behördlichen Vorgaben

·         Empfehlung zur eigenständigen Verpflegung  

·         Nach jedem Durchgang werden die Wettkampfstätten desinfiziert

·         Die generelle Aufenthaltsdauer wird auf das notwendige Minimum beschränkt

 

Die Schützengilde von 1612 des Fleckens Bardowick e.V. sorgt mit diesem Hygienekonzept für eine verhältnismäßige und bestmögliche Prävention. 

Bardowick 01.01.2022

 

gez. Der Vorstand